Durchschnittlich 3,1 Wege legte jeder Mensch in Deutschland 2017 am Tag zurück (MiD 2017). Der Großteil dieser Wege beginnt oder endet an der eigenen Wohnung. Die Mobilitätsangebote vor der Haustür haben - neben persönlichen Präferenzen und Voraussetzungen - großen Einfluss darauf, mit welchen Verkehrsmitteln diese Wege zurückgelegt werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Wohnungswirtschaft und örtlichen CarSharing-Anbietern ist eine Möglichkeit, den Autobesitz in Wohnprojekten zu senken und trotzdem alle Mobilitätschancen zu gewährleisten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Bus & Bahn, sonstige Mobilitätsdienstleistungen) mit einem ausreichend attraktiven Angebot verfügbar sind bzw. die Fahrradanbindung zur Abwicklung der Alltagswege gut ist.
Kooperationen bei Neubauprojekten
Viele Unternehmen der Wohnungswirtschaft haben inzwischen großes Interesse an der Zusammenarbeit mit CarSharing-Anbietern in Neubauprojekten, weil sie so in verdichteten Quartieren Kosten für die Errichtung von Stellplätzen einsparen können: Je nach kommunaler Stellplatzverordnung sind Bauträger verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Pkw-Stellplätzen in Relation zum geschaffenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die vorgegebene Anzahl der Stellplätze kann jedoch durch Mobilitätskonzepte, die zum Beispiel auch CarSharing beinhalten, reduziert werden, was wiederum bei den Bauträgern Kosten senkt. Daher ist eine frühzeitige Einbindung von CarSharing-Anbietern in Neubauprojekten für alle Seiten hilfreich.
Beispiele aus Kooperationen von CarSharing-Anbietern mit Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Baugemeinschaften in Neubauprojekten und ähnlichem zeigen:
- Der Bedarf an CarSharing-Fahrzeugen und die Auslastung der zur Verfügung gestellten Fahrzeuge sind im Voraus schwer einzuschätzen. Jedes Neubauprojekt und seine Bewohner*innen erzeugen eine jeweils spezifische Bereitschaft zur aktiven Teilnahme.
- Nicht ausgelastete CarSharing-Fahrzeuge sind ein Kostenfaktor, der nur für einen begrenzten Zeitraum in Kauf genommen wird. Hilfreich ist es, wenn CarSharing-Fahrzeuge auch von anderen Kund*innen genutzt werden können. Dafür müssen sie auch für Kund*innen außerhalb des Wohnprojektes zugänglich sein.
- Kooperationen sind umso erfolgreicher in Bezug auf die Verkehrsentlastung, je besser ein integriertes Mobilitätskonzept aus dem Projekt heraus entwickelt wird. Da der Zeitpunkt des Umzugs in ein neues Wohnumfeld ein geeigneter Zeitpunkt zur Umorientierung eigener Routinen ist, sollten die zukünftigen Bewohner*innen frühzeitig von diesen Mobilitätskonzepten erfahren.
- Falls Bauträger aufgrund des Mobilitätskonzeptes Kosten für nicht zu errichtende Stellplätze einsparen, wäre eine Beteiligung an den Kosten des CarSharing-Anbieters in Form einer Umsatzgarantie für einen definierten Startzeitraum hilfreich.
- Eine Trennung der Errichtungskosten für Wohnungen und Pkw-Stellplätze erhöht die Wahrnehmung der tatsächlichen Kosten eines eigenen Autos. Dadurch wird das Interesse zugunsten von Mobilitätsalternativen gestärkt.
Kooperationen in Bestandsquartieren
Nicht nur in Neubauprojekten, sondern auch in bestehenden Wohnvierteln, kann sich das Mobilitätsverhalten der Bewohner*innen ändern. CarSharing-Angebote finden große Beachtung in innenstadtnahen urbanen Stadtquartieren mit dichter, nutzungsgemischter Bebauung. Jedoch geht in solchen Bestandsquartieren eine Kooperation weniger von Wohnungsgesellschaften aus, als vielmehr durch das persönliche Interesse der Anwohner*innen. Dieses ist oftmals Basis für eine erfolgreiche Kooperation zwischen Wohnungsgesellschaft und CarSharing-Anbieter.
Auch hier kann aus bisherigen Projekten ein erstes Fazit gezogen werden:
- Wohnungsunternehmen mit Bestandswohnungen erweisen sich durch Kooperationen mit CarSharing-Anbietern als innovationsfreudig. Sie bieten ihren Mieter*innen einen Zusatznutzen, der als nicht selbstverständlich wertgeschätzt wird.
- Neue Kooperationen benötigen eine Anlaufzeit von mindestens ein bis zwei Jahren, um ihre Tragfähigkeit abzuschätzen.
- Die Parkplatzsuche am Wohnungsstandort gehört für die Kundschaft stationsbasierter CarSharing-Anbieter der Vergangenheit an, da die Stellplätze ausschließlich den CarSharing-Fahrzeugen zur Verfügung stehen. Eventuell müssen diese Stellplätze durch bauliche Maßnahmen gegen Falschparker*innen geschützt werden.
„Das Auto wird immer weniger als Statussymbol betrachtet. Das Prinzip „Nutzen statt Haben“ wird besonders in Städten mit dichter Bebauung und erhöhtem Verkehrsaufkommen immer wichtiger. Kooperationen zwischen Bauträgern und Wohnungsgesellschaften mit CarSharing-Anbietern – sowohl bei Neubauprojekten als auch in Bestandsquartieren – können hier einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende in der Stadt und zu einer besseren Lebensqualität leisten.“
Willi Loose, ehemaliger Geschäftsführer des bcs
Text: Willi Loose, Bundesverband CarSharing e.V.
Bilder: cambio, Bundesverband CarSharing e. V.
Veröffentlicht am: 27. 09. 2023