- 1. Anwendungsbereich der AGB und Nutzungsrecht
- 2. Begriffsbestimmungen
- 3. Anmeldegebühr, monatliche Grundgebühr, Fahrtguthaben und Obergrenze für Buchungen
- 4. Nutzungstarife
- 5. Zugangsberechtigung und PIN
- 6. Fahrzeuge an Stationen und in Parkzonen
- 7. Free-Floating-Fahrzeugen
- 8. Überprüfung des Fahrzeuges vor Fahrtantritt
- 9. Umgang mit dem Fahrzeug
- 10. Verbotene Nutzungen
- 11. Verhalten bei Schäden, Defekten und Unfällen
- 12. Haftung des Fahrberechtigten
- 13. Versicherungsschutz während des Buchungszeitraums
- 14. Haftung von cambio
- 15. Vertragsstrafen
- 16. Sperre und Einziehung der Zugangsberechtigung
- 17. Kündigung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach Beendigung
- 18. Buchungen bei anderen Fahrzeuganbietern
- 19. Zahlungsbedingungen, Einzugsermächtigung
- 20. Aufrechnung
- 21. Allgemeine Pflichten
- 22. Änderungen der Preisliste, der AGB und anderer Vertragsbestandteile
- 23. Datenschutz
- 24. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden
- 25. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
- Download
Anmerkung
In unserer Kommunikation achten wir auf die geschlechtergerechte Ansprache, doch im Sinne der Rechtssicherheit wird in den AGB das generische Maskulinum angewendet.
1. Anwendungsbereich der AGB und Nutzungsrecht
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden mitsamt seinen Fahrberechtigten und dem vertragschließenden cambio-Unternehmen, das sich aus dem Anmeldeformular und der Vertragsbestätigung ergibt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. Weiterhin gelten die Preisliste (unter www.cambio-CarSharing.de/tarife), die cambio-Benutzerhinweise (unter www.cambio-CarSharing.de/faq), das Bordbuch im Fahrzeug sowie die Versicherungsbedingungen des Versicherers, bei dem die Fahrzeuge versichert sind, alle in der jeweils gültigen Fassung. Die Versicherungsbedingungen können innerhalb der Öffnungszeiten in der cambio-Geschäftsstelle oder im Downloadbereich der cambio-Website eingesehen werden. Nur im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer oder Prokuristen sind befugt, mündliche Abweichungen und Ergänzungen zu diesen AGB zu vereinbaren.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Kunde
2.1.1. Ist der Kunde eine natürliche Person, so ist er Fahrberechtigter im Sinne dieser AGB.
2.1.2. Der Kunde kann mit Zustimmung von cambio Personen (Fahrberechtigte) benennen, die auf seine Rechnung cambio-Fahrzeuge eigenständig nutzen können. cambio kann die Zustimmung ohne Angabe von Gründen verweigern.
2.2. Fahrberechtigte
2.2.1. Fahrberechtigte, die nicht zugleich Kunden sind, werden nicht unmittelbar Vertragspartner von cambio. Sie erwerben keine Rechte aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und cambio. Vielmehr gestattet cambio lediglich die Ausübung der allein dem Kunden zustehenden Nutzungsrechte.
2.2.2. Die Fahrberechtigten dürfen das Fahrzeugangebot von cambio nutzen, wenn sie eine in der Bundesrepublik Deutschland gültige Fahrerlaubnis besitzen, die die gesetzlichen Anforderungen zum Führen des jeweiligen Fahrzeuges erfüllt und die darin enthaltenen Bestimmungen beachtet werden. cambio behält sich vor, für Fahranfänger Sonderkonditionen festzulegen.
2.2.3. Der Kunde hat ein Verschulden des Fahrberechtigten im gleichen Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
2.2.4. Fahrten von Fahrberechtigten erfolgen ausschließlich auf Rechnung des Kunden.
2.3. Beauftragte
2.3.1. Der Fahrberechtigte kann sich jederzeit von einer Person (Beauftragter) fahren lassen. Der Beauftragte muss die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.2.2. erfüllen. Der Fahrberechtigte verpflichtet sich, sich vor jeder Fahrt von der Fahrtüchtigkeit eines Beauftragten und dem Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis zu überzeugen und ihm das Fahrzeug nicht ohne seine Aufsicht zu überlassen.
2.3.2. Der Fahrberechtigte hat das Verschulden des Beauftragten in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
2.3.3. Andere Personen als die unter dieser Ziffer genannten sind nicht zur Nutzung der cambio-Fahrzeuge berechtigt. Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um unbefugte Dritte von der Nutzung auszuschließen.
3. Anmeldegebühr, monatliche Grundgebühr, Fahrtguthaben und Obergrenze für Buchungen
3.1. Mit Vertragsbeginn sind eine Anmeldegebühr und ggf. weitere entstehende Gebühren (je nach Tarif) zu zahlen. Es gilt die bei Fahrantritt bekannte für den Rückgabezeitpunkt gültige Preisliste. Diese wird gemäß Ziffer 22 veröffentlicht und bekanntgegeben. Die aktuelle Preisliste ist jederzeit unter www.cambio-CarSharing.de/tarife einsehbar.
3.2. cambio-Kunden können Fahrtguthaben erwerben. Diese werden für die in den AGB beschriebenen Fahrten mit einem cambio-Fahrzeug verbraucht und sind auf Fahrtkosten, nicht aber auf Monatsbeiträge, Selbstbeteiligungen und andere Gebühren anrechenbar. Solange ein Fahrtguthaben besteht, wird es automatisch für die Zahlung der nächsten abzurechnenden Fahrten verwendet. Der Erwerb eines Fahrtguthabens entspricht einem Kauf im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein Fahrtguthaben ist drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem es erworben wurde, gültig.
3.3. cambio ist berechtigt, dem Kunden eine Obergrenze (Verfügungsrahmen) für noch nicht abgerechnete Fahrten, Buchungen und sonstige Rechnungspositionen zu setzen. Der Verfügungsrahmen kann allgemein oder im Einzelfall festgesetzt werden. cambio kann den Verfügungsrahmen unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden jederzeit reduzieren, wenn auf Grund der Umstände des Einzelfalls erkennbar wird, dass die Zahlung der im vereinbarten Verfügungsrahmen möglichen Leistungen gefährdet ist, insbesondere
- wenn eine Lastschrift auf das Konto des Kunden nicht ausgeführt wird;
- wenn der Kunde seinen Informationspflichten nach Ziffer 21. nicht nachkommt;
- wenn nach Unfällen oder anderen Vorkommnissen absehbar erhöhte Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag auf den Kunden zukommen;
- auf Wunsch des Kunden;
- in allen Fällen, in denen cambio gemäß Ziffer 17. zur Kündigung berechtigt wäre.
Diese Regelung bedeutet nicht, dass cambio die Einhaltung der Obergrenze für den Kunden überwacht; dieses obliegt allein dem Kunden. Sie räumt dem Kunden auch keinen Rechtsanspruch auf Buchungen bis zur festgelegten Obergrenze ein. cambio weist hierzu darauf hin, dass eine exakte Vorausberechnung von Fahrtkosten einer Buchung wegen Unkenntnis der Fahrtstrecke nicht möglich ist und nachträglich auftretende Kostenbestandteile, wie Schäden, Verspätungen etc., nicht absehbar sind. Dem Kunden ist bekannt, dass die Rechnungsbeträge aus den vorbezeichneten Gründen den eingeräumten Verfügungsrahmen überschreiten können.
4. Nutzungstarife
4.1. Die Fahrzeugnutzung berechnet sich nach der gebuchten und genutzten Zeit (Zeitpreis) und den gefahrenen Kilometern (Kilometerpreis) gemäß der bei Fahrantritt bekannten für den Rückgabezeitpunkt gültigen Preisliste. Die aktuelle Preisliste ist jederzeit unter www.cambio-CarSharing.de/tarife einsehbar. Änderungen der Preisliste werden dem Kunden sechs Wochen vor Inkrafttreten bekannt gemacht. Eine Buchung kann deutlich mehr als sechs Wochen im Voraus vorgenommen werden, zu einem Zeitpunkt, in dem noch keine Informationen über eine mögliche Preisänderung vorliegen. Ist ein Fahrberechtigter nach Bekanntgabe der Preisänderung mit dieser nicht einverstanden, kann die bereits bestehende Buchung storniert werden. Je nach Zeitpunkt der Stornierung erhebt cambio eine Gebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Mit Buchungsbeginn wird die aktuelle Preisliste akzeptiert.
4.2. Die Abrechnung erfolgt im Regelfall nach den elektronisch ermittelten Fahrtkilometern.
4.3. cambio kann Sondertarife anbieten, deren Voraussetzungen und Umfang sich aus dem jeweils gültigen Tarifblatt ergeben. Der Kunde ist verpflichtet,
a) das Vorliegen der Voraussetzungen auf Verlangen von cambio durch geeignete Nachweise zu belegen. cambio kann den Nachweis in regelmäßigen Abständen erneut verlangen.
b) cambio den Wegfall der Voraussetzungen unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Mit Wegfall der Voraussetzungen enden die Sonderkonditionen. Der zugrunde liegende Vertrag bleibt unberührt. Kommt der Kunde seinen Pflichten nach Satz 2 nicht nach, ist cambio berechtigt, die Sonderkonditionen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und zu viel gewährte Vergünstigungen rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Wegfalls nachzuberechnen.
5. Zugangsberechtigung und PIN
5.1. Jeder Fahrberechtigte erhält bei seiner Freischaltung ein digitales oder physisches Zugangsmittel (z. B. cambio-Card oder cambio-App) mit einer persönlichen Geheimzahl (PIN). Nur er ist berechtigt, die Zugangsberechtigung zu nutzen. Der Fahrberechtigte hat sicherzustellen, dass Dritte weder Zugang zum Zugangsmittel noch zur PIN erhalten. Die PIN ist immer getrennt vom Zugangsmittel und Endgerät aufzubewahren. Sie darf weder auf der cambio-Card vermerkt noch ungesichert auf dem Endgerät gespeichert werden.
5.2. Physische Zugangsmittel bleiben Eigentum von cambio und sind sorgfältig aufzubewahren. Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung eines physischen Zugangsmittels ist cambio unverzüglich mitzuteilen und die Umstände sind in Textform darzulegen. Für die Ausstellung einer Ersatz-Card wird eine Gebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass cambio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Verlust oder Diebstahl des Endgeräts sowie bei Verdacht auf unbefugten Zugriff auf die Zugangsdaten hat der Fahrberechtigte cambio unverzüglich zu informieren und die Sperrung seiner digitalen Zugangsberechtigung zu veranlassen.
6. Fahrzeuge an Stationen und in Parkzonen
6.1. Buchung
6.1.1. Buchung eines stationsbasierten Fahrzeuges
Die Fahrzeugnutzung ist nur nach vorheriger Buchung eines Zeitraums (Buchungszeitraum) über die cambio-App, im Internet oder beim telefonischen Buchungsservice zulässig. Der Buchungszeitraum umfasst mindestens eine Stunde. Er beginnt und endet zu jeder vollen Viertelstunde (z.B. 6:00 Uhr, 7:15 Uhr, 8:30 Uhr, 9:45 Uhr).
6.1.2. Buchung eines Parkzonen-Fahrzeuges
Ein Fahrzeug innerhalb einer Parkzone (ein festgelegtes Gebiet, in dem das cambio-Fahrzeug abgestellt werden darf) kann ausschließlich über die cambio-App gebucht werden. Innerhalb von 15 Minuten vor Fahrtbeginn wird in der cambio-App angezeigt, wo sich das Fahrzeug befindet. Sofern in der App weitere Fahrzeuge angezeigt werden, kann auf ein anderes Fahrzeug umgebucht werden.
6.1.3. Pro Buchungszeitraum ist die Nutzung von nur einem Fahrzeug gestattet.
6.2. Stornierung, Verkürzung und Verlängerung einer Buchung
6.2.1. Buchungen können storniert oder verkürzt werden. Eine vollständige Stornierung ist bis zum Beginn des Buchungszeitraums möglich, eine Verkürzung bis eine Viertelstunde vor Ablauf des Buchungszeitraums. Hiervon ausgenommen sind sich regelmäßig wiederholende Buchungen (Abonnement-Buchungen). Je nach Zeitpunkt der Stornierung erhebt cambio eine Gebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste.
6.2.2. Jede Überschreitung des Buchungszeitraums muss dem Buchungsservice vor dessen Ablauf als »Verlängerung« mitgeteilt werden. Kommt es dabei zu Überschneidungen mit anderen Buchungen, zahlt der Kunde eine Verspätungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass cambio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Überschreitung des Buchungszeitraums ohne rechtzeitige Mitteilung an den Buchungsservice (Überziehung) kann als Verletzung der Buchungspflicht nach Ziffer 6.1. behandelt werden und eine Vertragsstrafe gemäß der jeweils gültigen Preisliste nach sich ziehen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass cambio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.3. Fahrtantritt
6.3.1. Ist das Fahrzeug zum gebuchten Zeitpunkt nicht am Ort oder nicht einsatzfähig, ist die Fahrt bei dem Buchungsservice kostenfrei zu stornieren oder auf ein anderes Fahrzeug umzubuchen. Steht an derselben Station nur ein höherwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung, wird in der ursprünglich gebuchten Preisklasse abgerechnet. Steht an derselben Station kein mindestens gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung, erhält der Kunde eine Entschädigungsgutschrift gemäß der jeweils gültigen Preisliste.
6.3.2. Sofern das Fahrzeug mit einem Kartenleser für die cambio-Card ausgestattet ist und der Fahrberechtigte im Besitz einer gültigen cambio-Card ist, besteht kein Anspruch auf eine Entschädigungsgutschrift, falls das Fahrzeug nicht über die cambio-App geöffnet werden kann. Das gilt auch für Fahrberechtigte, die das Fahrzeug nicht mit der App eines Partnerunternehmens öffnen können und im Besitz einer Zugangskarte eines Partnerunternehmens sind.
6.3.3. Ist der Stellplatz mit einer Absperrung ausgestattet, hat der Fahrberechtigte diese nach Verlassen des Parkplatzes bei Fahrtantritt wieder zu verschließen (z. B. den vorhandenen Parkplatzbügel aufzustellen). Unterlässt der Fahrberechtigte die Absperrung und der Parkplatz wird fremdgenutzt, behält sich cambio das Recht vor, eine Vertragsstrafe gemäß der Preisliste geltend zu machen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass cambio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.4 Rückgabe
6.4.1. Rückgabe eines stationsbasierten Fahrzeuges
Der Fahrberechtigte verpflichtet sich, das Fahrzeug bis zum Ende des Buchungszeitraums ordnungsgemäß gemäß 6.4.3. an der Station zurückzugeben, an der es übernommen wurde. Sollten an der Station alle Stellplätze besetzt sein, so hat der Fahrberechtigte den Buchungsservice von cambio (bzw. den durch cambio gemäß Ziffer 18. vermittelten Fahrzeuganbieter) telefonisch zu informieren und mit ihm das weitere Vorgehen abzustimmen.
6.4.2. Rückgabe eines Parkzonen-Fahrzeuges
6.4.2.1. Der Fahrberechtigte verpflichtet sich, das Fahrzeug bis zum Ende des Buchungszeitraums ordnungsgemäß gemäß 6.4.3. in der Parkzone abzustellen, in der das Fahrzeug übernommen wurde. Dabei muss es ausschließlich in dieser Parkzone (sog. grüne Zone) auf einem öffentlichen, kostenfreien Parkplatz unter Berücksichtigung der geltenden Parkordnung abgestellt werden.
6.4.2.2. Das Fahrzeug darf innerhalb der Parkzone nicht auf kostenpflichtigen Parkplätzen, in einer Tiefgarage, auf Taxi- und Behindertenparkplätzen oder auf Stellplätzen für Elektrofahrzeuge abgestellt werden. Es darf auf Parkbereiche mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschild wie »8–18 Uhr« oder »mittwochs, 6–15 Uhr«) nur abgestellt werden, wenn die Einschränkung erst 48 Stunden nach Abstellen des Fahrzeugs wirksam wird. Dies gilt ebenso für temporäre Parkverbote, die bereits angeordnet sind, aber zeitlich noch nicht gültig sind (z.B. wegen Veranstaltungen oder Umzügen).
6.4.2.3. Steht in der grünen Parkzone kein zulässiger Parkplatz gemäß Ziffer 6.4.2.2. zur Verfügung, ist das Fahrzeug im Toleranzbereich (sog. orange Zone) abzustellen. Auch hier sind die Abstellbedingungen aus 6.4.2.2. zu beachten. Dafür, dass der Nachnutzer ggf. einen weiteren Weg zum Fahrzeug hat, berechnet cambio für das Abstellen im Toleranzbereich eine Gebühr gemäß der aktuell gültigen Preisliste. Dieser Betrag wird dem Nachnutzer gutgeschrieben.
6.4.2.4. Wird das Fahrzeug außerhalb der Parkzone oder des Toleranzbereichs abgestellt, so ist eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 15. zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass cambio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.4.3. Ordnungsgemäße Rückgabe
Der Fahrberechtigte verpflichtet sich den Rückkehranweisungen in der cambio-App Folge zu leisten. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug gegen Diebstahl gesichert an dem von cambio vorgesehenen Rückgabeort (zugewiesene Station oder Parkzone) abgestellt wurde. Dabei muss bei Verbrenner-Fahrzeugen der Tank mit mehr als ¼ Tankinhalt gefüllt sein. Bei E-Fahrzeugen muss mit Beendigung der Buchung das Ladekabel mit der Ladesäule verbunden und der Ladevorgang gestartet sein, es sei denn, die Rückkehranweisung in der cambio-App sagt etwas anderes. Weiterhin müssen sämtliche Stromverbraucher ausgeschaltet, die vorhandenen Absperrvorrichtungen des Stellplatzes verschlossen und der Autoschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher deponiert sein. Ist die Rückgabe nicht wie hier in Ziffer 6.4.3. beschrieben ordnungsgemäß erfolgt, so ist eine Vertragsstrafe gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass cambio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Free-Floating-Fahrzeugen
7.1. Buchung
7.1.1. Free-Floating-Fahrzeuge können nicht im Voraus gebucht werden. Sie können für maximal 20 Minuten reserviert werden. Free-Floating-Fahrzeuge können nur über die cambio-App gebucht werden. Der Buchungszeitraum umfasst mindestens eine Stunde. Er beginnt mit der Übernahme des Fahrzeuges zu jeder vollen Viertelstunde (z.B. 6:00 Uhr, 7:15 Uhr, 8:30 Uhr, 9:45 Uhr). Die Fahrt mit einem Free-Floating-Fahrzeug ist immer eine Buchung ohne festgelegtes Buchungsende. Die maximale Nutzungsdauer des Fahrzeuges ist abhängig vom jeweiligen Geschäftsgebiet. Nähere Informationen können unter www.smumo.de eingesehen werden.
7.1.2. Pro Buchungszeitraum ist die Nutzung von nur einem Fahrzeug gestattet.
7.2. Stornierung
7.2.1. Tritt der Fahrberechtigte die Fahrt innerhalb der Reservierungszeit nicht an, wird das Fahrzeug wieder freigegeben und die Kosten für die Reservierungszeit gemäß der Preisliste berechnet.
7.2.2. Ist das Fahrzeug innerhalb der Reservierungszeit nicht einsatzfähig, muss der Fahrberechtigte den Buchungsservice informieren. Die Buchung kann kostenfrei storniert oder auf ein anderes Fahrzeug umgebucht werden.
7.3. Rückgabe des Fahrzeugs
7.3.1. Der Fahrberechtigte verpflichtet sich, das Fahrzeug bis zum Ende der maximalen Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Das Fahrzeug muss innerhalb der Grenzen des Geschäftsgebietes abgestellt werden. Das jeweilige Geschäftsgebiet kann in der cambio-App und auf der cambio-Website www.smumo.de eingesehen werden. Zulässige Parkplätze zum Abstellen sind die im jeweiligen Geschäftsgebiet befindlichen öffentlichen Parkplätze. Das Fahrzeug darf nicht auf kostenpflichtigen Parkplätzen, in einer Tiefgarage, auf Taxi- und Behindertenparkplätzen oder auf Stellplätzen für Elektrofahrzeuge abgestellt werden. Es darf auf Parkbereiche mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschild wie »8–18 Uhr« oder »mittwochs, 6–15 Uhr«) nur abgestellt werden, wenn die Einschränkung erst 48 Stunden nach Abstellen des Fahrzeugs wirksam wird. Dies gilt ebenso für temporäre Parkverbote, die bereits angeordnet sind, aber zeitlich noch nicht gültig sind (z.B. wegen Veranstaltungen oder Umzügen). Das Abstellen auf Stellplätzen stationsbasierter Fahrzeuge ist ebenfalls nicht gestattet.
7.3.2. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit mehr als ¼ Tankinhalt und gegen Diebstahl gesichert im Geschäftsgebiet abgestellt wurde. Weiterhin müssen sämtliche Stromverbraucher ausgeschaltet und der Autoschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher deponiert sein. Der Fahrberechtigte verpflichtet sich den Rückkehranweisungen in der cambio-App Folge zu leisten. Ist die Rückgabe nicht wie hier in Ziffer 7.3.2. beschrieben ordnungsgemäß erfolgt, so ist eine Vertragsstrafe gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass cambio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wird das Fahrzeug bei Beendigung der Buchung außerhalb des Geschäftsgebiets abgestellt, ist es cambio unbenommen, einen weiteren Schaden durch die entstandenen Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs in das Geschäftsgebiet, in dem das Fahrzeug nach Ziffer 7.3.1. hätte zurückgegeben werden müssen, geltend zu machen. Die geltend gemachte Vertragsstrafe gemäß der jeweils gültigen Preisliste wird hierauf angerechnet.
7.3.3. Die Überschreitung der maximalen Nutzungsdauer wird behandelt wie eine nicht ordnungsgemäße Rückgabe im Sinne von Ziffer 7.3.2., so dass auf die darin genannten Rechtsfolgen verwiesen wird.
8. Überprüfung des Fahrzeuges vor Fahrtantritt
8.1. Der Fahrberechtigte muss das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf offensichtliche Mängel und Schäden kontrollieren (Schadenskontrolle). Die Schadenskontrolle umfasst bei E-Autos auch das Ladekabel. Stellt der Fahrberechtigte Mängel oder Schäden fest, ist er verpflichtet, diese dem Buchungsservice vor Fahrtbeginn mitzuteilen. Eine Fahrzeugnutzung ist dann nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Buchungsservice zulässig. Diese wird nicht unbillig verweigert. Wenn der Buchungsservice auf Basis des Gespräches nicht ausschließen kann, dass die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges beeinträchtigt sein könnte, oder der aktuelle Fahrzeugzustand aufgrund möglicher Haftungsauseinandersetzungen gesichert werden muss, kann der Buchungsservice die Nutzung verweigern, bis ein cambio-Techniker vor Ort ist und die Zustimmung zur weiteren Nutzung des Fahrzeugs erteilt.
8.2. Die Schadenskontrolle ist notwendig, um etwaige vor Fahrtantritt bestehende Schäden einem Verursacher zuordnen zu können. Wenn der Fahrberechtigte die geforderte Schadenskontrolle vor Antritt der Fahrt nicht durchführt (d.h. die Fahrt trotz offensichtlicher Schäden ohne Zustimmung von cambio startet), so verhindert er die Zuordnung eines vor Fahrtantritt bestehenden Schaden zum Verursacher. In diesem Fall behält sich cambio das Recht vor, eine Vertragsstrafe gemäß der jeweils gültigen Preisliste geltend zu machen. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass aufgrund der von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung gar kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
8.3. Hält der Fahrberechtigte die vorgenannten Pflichten nicht ein, haftet er für alle aus der nicht zulässigen Nutzung entstehenden Folgeschäden. Ist der Folgeschaden höher als der Betrag der Selbstbeteiligung, so ist die Haftung auf den geringeren Betrag begrenzt.
9. Umgang mit dem Fahrzeug
9.1. Der Fahrberechtigte verpflichtet sich, jedes Fahrzeug schonend und zweckgemäß zu behandeln und sich im Sinne der Betriebs- und Verkehrssicherheit zu verhalten. Er verpflichtet sich zur Beachtung von allen für die Benutzung maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen, der Herstellerbetriebsanleitung sowie der Regelungen in den cambio-Benutzerhinweisen (unter www.cambio-CarSharing.de/faq) und im Bordbuch.
9.2. Das Fahrzeug darf nur mit einer den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung gefahren werden. cambio stellt sicher, dass alle Fahrzeuge mit einer den gesetzlichen oder versicherungsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Bereifung am Standort des Fahrzeuges ausgestattet sind. Der Fahrberechtigte ist verpflichtet, das Fahrzeug nur zur nutzen, wenn die Fahrzeugausstattung bzw. Bereifung des Fahrzeugs eine verkehrssichere Fahrt entsprechend den Witterungsverhältnissen und gesetzlichen Vorschriften auch am Nutzungsort gewährleistet.
9.3. Der Fahrberechtigte ist verpflichtet, sich beim Rückwärtsfahren mit leichten Nutzfahrzeugen und 9-Sitzern sowie mit Pkw, bei denen die Ladung die Sicht durch die Heckscheibe beeinträchtigt, durch eine weitere Person einweisen zu lassen. Der Fahrberechtigte haftet cambio (und/oder dem Fahrzeughalter) gegenüber nach den gesetzlichen Vorschriften falls ein Schaden entsteht.
9.4. E-Fahrzeuge können während der Nutzung unterwegs geladen werden. Hierfür befindet sich eine entsprechende Ladekarte im Fahrzeug. Die anfallenden Kosten für das Laden an privaten Ladestationen (z. B. zu Hause) werden von cambio nicht übernommen. Sofern beim Ladevorgang Blockierungsgebühren (z. B. durch Überschreitung der zulässigen Standzeit an der Ladesäule) entstehen, werden diese dem Kunden weiterberechnet bzw. von cambio nicht erstattet.
9.5. Im Fahrzeug ist das Rauchen sowie die Nutzung von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und vergleichbaren Produkten untersagt.
9.6. cambio ist berechtigt, zur Sicherstellung der Einhaltung der vertraglichen Nutzungsregeln sowie zum Schutz der Fahrzeuge technische Systeme einzusetzen. Hierzu zählen insbesondere:
a) Raucherkennungssensoren: Fahrzeuge können mit Sensoren ausgestattet sein, die das Rauchen im Fahrzeug erkennen. Wird ein Verstoß gegen das Rauchverbot festgestellt, werden dem Kunden die Kosten einer Sonderreinigung gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt, es sei denn, der Fahrberechtigte Kunde weist nach, dass cambio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
b) Beschleunigungssensoren: Fahrzeuge können mit Sensoren ausgestattet sein, die ungewöhnliche Beschleunigungsvorgänge erfassen. Die Datenerhebung dient der Erkennung von nicht schonender oder nicht zweckgemäßer Fahrzeugnutzung im Sinne von Ziffer 9.1..
c) Schadenerkennungssensoren: Fahrzeuge können mit Sensoren ausgestattet sein, die äußere Einwirkungen auf das Fahrzeug erfassen. Dabei werden der Zeitpunkt des Ereignisses, die GPS-Position sowie ggf. weitere für die Schadenerkennung erforderliche Fahrzeugdaten aufgezeichnet. Die Datenerhebung dient der Verkehrssicherheit und der Schadenabwicklung.
10. Verbotene Nutzungen
10.1. Es ist untersagt, die Fahrzeuge entgegen den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen zu nutzen, welche innerhalb der Öffnungszeiten in der cambio-Geschäftsstelle oder im Downloadbereich der cambio-Website eingesehen werden können. Ebenfalls untersagt sind die Weitervermietung, die Nutzung zur Begehung von rechtswidrigen Handlungen (auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind) und eine sonstige Nutzung, die über den vertraglich bestimmten Gebrauch hinausgeht. Insbesondere dürfen die Fahrzeuge nicht zur Teilnahme an Fahrzeugtests und Veranstaltungen wie Fahrsicherheitstrainings und Motorsport verwendet werden. Bei der Nutzung des Fahrzeuges im Rahmen eines Autokorsos, eines Straßenumzugs oder einer politischen Veranstaltung behält sich cambio die Erteilung einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung vor. Ohne Zustimmung darf das Fahrzeug auch hierfür nicht genutzt werden. Die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen ist untersagt - abgesehen von Waren des täglichen Bedarfs, wie z.B. Nagellack, Blumendünger, Reinigungsmittel in haushaltsüblichen Mengen. Mit cambio-Fahrzeugen ist jedwede geschäftsmäßige Personenbeförderung untersagt. Untersagt ist auch die genehmigungspflichtige Personenbeförderung nach Ziffer 2. Personenbeförderungsgesetz.
10.2. Die Mitnahme eines cambio-Fahrzeugs ins Ausland ist nur in den unter www.cambio-CarSharing.de/ausland aufgeführten Ländern zulässig. Möchte der Fahrberechtigte ein Fahrzeug in ein dort nicht gelistetes Land mitnehmen, ist vorab eine Genehmigung des cambio-Unternehmens, bei dem er Kunde ist, einzuholen.
11. Verhalten bei Schäden, Defekten und Unfällen
11.1. Treten während der Fahrt Schäden oder Defekte am Fahrzeug auf, die nicht in der Schadensliste im Bordbuch oder der cambio-App eingetragen sind, teilt der Fahrberechtigte dies unverzüglich dem Buchungsservice von cambio (bzw. dem durch cambio gemäß Ziffer 19. vermittelten Fahrzeuganbieter) mit. Eine Weiterfahrt ist dann nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Buchungsservice zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Wenn der Buchungsservice auf Basis des Gespräches nicht ausschließen kann, dass die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges beeinträchtigt sein könnte, oder der aktuelle Fahrzeugzustand aufgrund möglicher Haftungsauseinandersetzungen gesichert werden muss, dann kann der Buchungsservice die Nutzung verweigern, bis ein Beauftragter von cambio vor Ort ist und die Zustimmung zur Weiternutzung des Fahrzeugs erteilt. Der Fahrberechtigte ist verpflichtet, alles zu einer Begrenzung des Schadens zu unternehmen.
11.2. Werden für die Reparatur von Schäden gemäß Ziffer 11.1. vom Fahrberechtigten Beträge verauslagt, um eine Weiterfahrt zu ermöglichen, besteht ein Erstattungsanspruch sofern der Reparatur in Art und Umfang vom Buchungsservice ausdrücklich zugestimmt wurde oder, sofern der Buchungsservice nach angemessenen Bemühungen einer Kontaktaufnahme nicht erreichbar ist, die Reparatur zur Ermöglichung der Weiterfahrt und Erreichbarkeit der Verkehrssicherheit notwendig und angemessen ist. Die Kosten werden gegen Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung durch cambio erstattet, sofern nicht der Fahrberechtigte dafür haftet. Sollte eine Tank- oder Ladekarte nicht ordnungsgemäß funktionieren, so werden nur die von dem Fahrberechtigten verauslagten Tank- und Ladekosten von cambio erstattet. Der Beleg ist innerhalb von vier Wochen einzureichen.
11.3. Der Fahrberechtigte hat nach jedem Unfall sofort die Polizei und cambio zu informieren und die im Bordbuch vorgesehenen Regelungen zu beachten. Ein Verschulden an dem Unfall und/oder sonstige gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Eine Weiterfahrt ist in diesen Fällen ebenfalls nur mit ausdrücklicher Zustimmung von cambio zulässig. Die Informationspflicht gegenüber Polizei und cambio gilt auch bei Diebstahl des Fahrzeuges oder von Fahrzeugteilen. Kunde und Fahrberechtigter sind zur Mithilfe bei der Aufklärung von Verkehrsunfällen oder anderen Schadensfällen gegenüber dem Halter, den Versicherungen und soweit er sich hierdurch nicht selbst belastet gegenüber Behörden und Gerichten verpflichtet. Dazu gehört auch das Zusenden eines Unfallprotokoll innerhalb von drei Tagen. Verletzt der Kunde oder ein Fahrberechtigter die vorstehenden Pflichten, insbesondere die Pflicht zur unverzüglichen Information von Polizei und cambio oder zur Mitwirkung bei der Schadensaufklärung, kann dies – abhängig vom Grad des Verschuldens – zu einer weitergehenden Haftung nach Ziffer 12, insbesondere zum Entfall einer vereinbarten Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 12.2 und 12.6, führen, soweit die Pflichtverletzung Einfluss auf die Feststellung des Schadens oder dessen Umfang hatte. Bei einfach fahrlässigen Verstößen, insbesondere bei verspäteter Übermittlung des Unfallprotokolls, ist cambio berechtigt, eine angemessene Aufwandspauschale zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
12. Haftung des Fahrberechtigten
12.1. Der Fahrberechtigte haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder während seiner Nutzungszeit Fahrzeugteile abhandenkommen (z.B. Kofferraumabdeckung, Hutablage, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.), er mit dem geliehenen Fahrzeug Dritte schädigt, Eigentum eines Dritten beschädigt oder er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt. Der Fahrberechtigte hat das Fahrzeug nicht grob zu verschmutzen und keine Abfälle im Fahrzeug zu hinterlassen. Zudem haftet der Fahrberechtigte nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn er schuldhaft den Ladestand/Tankfüllstand und die Restreichweite missachtet und cambio daduch ein Schaden entsteht.
12.2. Die Haftung des Fahrberechtigten ist in den Fällen, in denen Ziffer 12.1. Anwendung findet, begrenzt auf die in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Selbstbeteiligungen, wenn das Fahrzeug vertragsgemäß genutzt wurde und der Schaden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, gemeldet wurde, sofern nicht in den nachfolgenden Bestimmungen ausgeschlossen. Die Haftung des Fahrberechtigten erstreckt sich bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung auch auf die Schadensnebenkosten wie z.B.: Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadensrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen sowie zusätzliche Verwaltungskosten.
12.3. Der Kunde kann seine eigene und die Selbstbeteiligung seiner Fahrberechtigten gemäß Ziffer 12.2. mit Zustimmung von cambio durch Abschluss eines Sicherheitspakets mindern. Ein Sicherheitspaket wird frühestens mit der nächsten, noch nicht angetretenen Buchung gültig. Das Sicherheitspaket gilt nur pro Fahrberechtigung und für Fahrten, die über cambio gebucht werden. Das Sicherheitspaket ist ein eigenständiger Vertrag. Der Umfang der Haftungsminderung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Tarifblatt für das Sicherheitspaket. Für über cambio gebuchte Fahrten bei Partnerorganisationen kann eine abweichende maximale Selbstbeteiligung bzw. Haftungsminderung gelten. Auf Abweichungen von der cambio-Preisliste wird bei der Buchung explizit hingewiesen.
12.4. Die Haftungsminderung gilt auch für Schäden, die ein Beauftragter verursacht, sofern der Fahrberechtigte dafür gemäß Ziffer 2.3.2. haftet und dieser ein Sicherheitspaket abgeschlossen hat. Ist ein Fahrberechtigter zugleich Beauftragter eines anderen Fahrberechtigten, so tritt die Haftungsminderung des Sicherheitspakets auch ein, wenn nur der beauftragende Fahrberechtigte ein Sicherheitspaket abgeschlossen hat und die Voraussetzungen der Ziffer 2.3. gegeben sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Fahrt im Namen und für Rechnung des beauftragenden Fahrberechtigten durchgeführt wurde.
12.5. Die Haftungsbegrenzung auf die Höhe der Selbstbeteiligung kommt im Falle eines vom Fahrberechtigten verursachten Schadens durch Fehlbedienung (z.B. Getriebeschaden durch Verschalten, Falschbetankung, Ignorieren von Warnleuchten, unsachgemäßes Be- und Entladen bzw. unzureichend gesicherte Ladung, Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhen oder -breiten etc.) oder durch fehlerhafte Nutzung einer ggf. vorhandenen Anhängerkupplung oder eines Fahrradträgers (Nichtbeachtung der technischen Kriterien und Belastbarkeit der Fahrzeuge bei Nutzung der Anhängerkupplung/ Fahrradträgers, fehlerhafte Befestigung, unsachgemäßer An- und Abbau des Fahrradträgers etc.) nicht zum Tragen. Eine ggf. mit cambio vereinbarte Begrenzung der Selbstbeteiligung im Schadensfall greift nicht. Sofern ein Schaden erst durch einen Nachnutzer cambio bekannt gemacht wird, haftet der Fahrberechtigte nur dann, wenn der Schaden nicht außerhalb der Buchungszeit durch Dritte am stehenden Fahrzeug verursacht worden sein kann.
12.6. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung haftet der Fahrberechtigte nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine vereinbarte Haftungsbegrenzung findet insoweit keine Anwendung. Der Fahrberechtigte haftet cambio (und/oder dem Fahrzeughalter) gegenüber außerdem in voller Höhe, die sich aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Nichtbeachtung der AGB oder der allgemeinen Versicherungsbedingungen (auch durch den Beauftragten) ergeben.
12.7. cambio ist berechtigt, zur Erhaltung seines Schadensfreiheitsrabattes auf die Inanspruchnahme seiner eigenen Versicherung zu verzichten, ohne dass dies den Haftungsumfang des Fahrberechtigten mindert.
12.8. Der Kunde hat ein Verschulden des Fahrberechtigten in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Der Kunde und der Fahrberechtigte haften im Falle eines Verschuldens des Fahrberechtigten als Gesamtschuldner.
13. Versicherungsschutz während des Buchungszeitraums
Alle Fahrzeuge sind teil- oder vollkasko sowie haftpflichtversichert. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Absprache mit cambio zulässig.
14. Haftung von cambio
14.1. cambio haftet in allen Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit von cambio, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet cambio nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
14.2. cambio haftet nicht für die Navigation der in den Fahrzeugen eingebauten Navigationsgeräte oder hinsichtlich der an dem Fahrzeug vorgenommenen Fahrzeugeinstellungen, die auch durch Vornutzer vorgenommen werden können (z.B. Airbag, ASP etc.). cambio tritt auch nicht für die Funktionstüchtigkeit der in den Fahrzeugen beigefügten Tank- und Ladekarten oder dafür, dass diese an allen Tankstellen und Ladepunkten angenommen werden, ein.
14.3. Steht ein Fahrzeug nicht zum gebuchten Zeitraum zur Verfügung oder lässt sich das Fahrzeug nicht öffnen, leistet cambio eine Entschädigung gemäß Ziffer 6.3.1., 6.3.2.
15. Vertragsstrafen
Der Kunde zahlt eine Vertragsstrafe, wenn er gegen eine in den AGB bezeichnete Regelung verstößt und hierfür in der Preisliste eine Gebühr vorgesehen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass cambio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
16. Sperre und Einziehung der Zugangsberechtigung
cambio kann eine oder alle Zugangsberechtigungen sperren, wenn:
- Kommunikationsinformationen ohne Vorankündigung ungültig werden (z.B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail),
- die Abwicklung eines Schadens zwischen Kunde und cambio strittig ist,
- keine ordnungsgemäße Rückgabe des Autos gemäß Ziffer 6.4. und 7.3. erfolgte,
- ein Bankeinzug unangekündigt nicht bedient wird oder sich der Kunde um mehr als 75 Euro im Zahlungsverzug befindet oder
- begründete Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Fahrberechtigte andere Verkehrsteilnehmer, Kunden oder cambio-Mitarbeitenden belästigt, gefährdet oder schädigt.
17. Kündigung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach Beendigung
17.1. Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende jederzeit kündigen.
17.2. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberüht.
17.3. Mit Beendigung des Vertrages ist der Kunde zur unverzüglichen Rückgabe aller cambio-Cards verpflichtet. Die Herausgabepflicht bezieht sich auch auf alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die er oder die Fahrberechtigten im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhalten hat/haben.
18. Buchungen bei anderen Fahrzeuganbietern
18.1. Der Fahrberechtigte, sofern er im Besitz einer cambio-Card ist, kann cambio beauftragen, in seinem Namen und auf seine Rechnung Fahrzeuge innerhalb der cambio-Gruppe, bei anderen CarSharing-Anbietern oder Autovermietungs-Unternehmen zu buchen, die unter www.cambio-CarSharing.de/ueberall-mobil verzeichnet sind. cambio gibt im Auftrag des Fahrberechtigen Kundendaten an den Kooperationspartner weiter.
18.2. Für diese Buchungen gelten die AGB und Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters, die auf der Website des jeweiligen Anbieters eingesehen werden können.
18.3. cambio behält sich vor, über cambio gebuchte Fahrten bei andern Fahrzeuganbietern auf Grundlage einer separaten Preisliste anzubieten. Diese Preisliste ist auf der cambio-Website einzusehen und kann gesonderte Fahrpreise und Gebühren enthalten. Ist keine separate Preisliste vorhanden, gelten die cambio-Preise des Tarifs, den der Kunde gewählt hat. Die Abrechnung der Fahrten und sonstigen Gebühren bei anderen Fahrzeuganbietern erfolgt über die cambio-Rechnung. Neben den Fahrpreisen und den Gebühren kann auch die Selbstbeteiligung bzw. Haftungsminderung im Schadensfall bei über cambio gebuchte Fahrten bei anderen Fahrzeuganbietern von der cambio-Preisliste abweichen. Soweit bei diesen Anbietern nicht dieselben Fahrzeugtypen wie bei cambio zur Verfügung stehen, wählt cambio ein ähnliches Fahrzeug mit vergleichbaren Qualitäts- und Kostenmerkmalen aus.
18.4. Die Kosten der Buchung bei anderen Fahrzeug-Anbietern werden durch cambio ohne Aufschlag an den Kunden weiterberechnet, soweit nicht unterwww.cambio-CarSharing.de/ueberall-mobil anderes angegeben ist.
18.5. cambio haftet insoweit nur für eigenes Verschulden im Rahmen des Buchungsprozesses, übernimmt aber keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistung anderer Fahrzeuganbieter. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Kunden, die sich auf die Leistung anderer Fahrzeuganbieter beziehen, sind direkt mit diesen abzuwickeln.
18.6. Der Kunde stellt cambio von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Buchung bei anderen Fahrzeuganbietern ergeben, sofern diese Forderungen auf ein Verschulden des Kunden beruhen und nicht auf ein Verschulden von cambio. Der Kunde hat Anspruch auf die Mithilfe von cambio, sofern ihm von einem anderen Fahrzeuganbieter ungerechtfertigte Ansprüche gestellt werden.
19. Zahlungsbedingungen, Einzugsermächtigung
19.1 Zahlungsmittel
Grundsätzlich steht die Zahlart SEPA-Lastschrift zur Verfügung. cambio behält sich jedoch vor, auf andere Zahlarten, die ebenfalls kostenfrei sind, zu verweisen und - bei der Verfügbarkeit von mehreren Zahlarten - bestimmte Zahlarten nicht anzubieten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
19.2 SEPA-Lastschrift und Verzug
Der Kunde erteilt cambio eine Ermächtigung, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung fälligen Beträge mittels Lastschrift von seinem Konto einzuziehen. cambio informiert den Kunden bei SEPA-Lastschriften vorab im Rahmen der Rechnungsstellung über den Betrag und das Einzugsdatum (SEPA-Vorabinformation). Diese SEPA-Vorabinformation wird mindestens sechs Tage vor dem Fälligkeitsdatum des Einzugsbetrags erfolgen. Die ausgewiesenen Rechnungsbeträge werden acht Tage nach Rechnungsausstellung fällig. Wird der zu zahlende Betrag auf Grund eines Verschulden des Kunden von der Bank nicht eingelöst oder zurückgefordert, berechnet cambio eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass cambio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt nicht, wenn dem Vorgang ein Fehler von cambio zugrunde liegt. Weiterhin kann cambio eine vorläufige Sperre (siehe Ziffer 16.) bis zum Zahlungseingang aussprechen, wenn die Zahlung schuldhaft nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele erfolgt. Ab der zweiten Mahnung berechnet cambio eine Bearbeitungsgebühr gemäß jeweils gültiger Preisliste. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.
20. Aufrechnung
Gegen Geldforderungen von cambio darf der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von cambio anerkannten Forderungen aufrechnen.
21. Allgemeine Pflichten
21.1. Der Kunde verpflichtet sich, cambio eine Änderung seines Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung sowie die Änderung entsprechender Daten seiner Fahrberechtigten unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen hat der Kunde cambio auch den Namen und die Anschrift eines durch ihn Beauftragten bekannt zu geben.
21.2. Der Fahrberechtigte verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Der Fahrberechtigte haftet insoweit für eigenes Verschulden.
22. Änderungen der Preisliste, der AGB und anderer Vertragsbestandteile
22.1. cambio ist berechtigt und verpflichtet, die Kilometerpreise bei einer Änderung der Kraftstoffpreise entsprechend der jeweiligen nominellen Erhöhung/Reduzierung anzupassen, d. h. zu erhöhen oder zu senken (Anpassungsvorbehalt). Die Bedingungen des Anpassungsvorbehaltes sind in der jeweils gültigen Preisliste festgelegt.
22.2. cambio behält sich außerdem vor, sämtliche Positionen der Preisliste zum Ausgleich von Kostensteigerungen angemessen zu ändern, wenn sich die Einkaufs- und Produktionskosten oder die Kostenelemente Steuern, Versicherung, Fahrzeug-Finanzierung und Gebrauchtwagenerlöse erheblich ändern. Bei einer erheblichen Senkung der Kosten im Sinn von Satz 1 gilt die Regelung entsprechend.
22.3. Änderungen der AGB werden dem Kunden in Textform oder elektronischer Form unter Hervorhebung der Änderungen mindestens sechs Wochen vor der geplanten Wirksamkeit der Änderung angeboten. Es werden nur solche Änderungen vorgenommen, die die grundlegende Balance von Leistung und Gegenleistung nicht einseitig zu Lasten des Kunden ändern. Zulässig sind daher Änderungen insbesondere bei Entstehen einer Regelungslücke, durch Veränderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung oder Erweiterungen bzw. Veränderungen im Angebot durch cambio. Die von cambio angebotenen Änderungen der AGB werden nur wirksam, wenn der Kunde annimmt.
22.4. Die Änderung des Anpassungsvorbehalts gemäß Ziffer 22.1. ist keine Preisänderung im Sinne von Ziffer 22.2. und 22.3.
22.5. Der Kunde hat bei Änderungen der AGB oder der Preisliste das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Auf dieses Recht wird er in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Er kann dieses Recht nur innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung ausüben.
23. Datenschutz
cambio legt großen Wert auf den Schutz der persönlichen Daten von Kunden und Fahrberechtigten und beachtet die geltenden Datenschutzvorschriften. Näheres entnehmen Kunden und Fahrberechtigte der Datenschutzerklärung unter www.cambio-CarSharing.de/datenschutz.
24. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden
24.1. Die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und cambio unterliegt deutschem Recht.
24.2. Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, wird der Sitz des vertragschließenden cambio-Unternehmens als Gerichtsstand vereinbart. Entsprechendes gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen.