Die Sommerferien in den Alpen waren ein voller Erfolg. Wandern, schwimmen, gutes Essen. Sogar ein Murmeltier haben die Kinder gesehen. Familie R. hat viele schöne Erinnerungen mitgenommen. Eine nicht so schöne Erinnerung an die Reise ist das Schreiben, das einige Zeit nach der Rückkehr ins Haus flattert. Post von einer Verkehrsbehörde aus Bayern. Geschwindigkeit übertreten, Bußgeld, ärgerlich. Mutter Svenja fragt sich: „Wie kommen die denn jetzt an unsere Adresse?“
Die Antwort ist einfach: Wenn Sie mit dem cambio-Auto zu schnell unterwegs sind und geblitzt werden, landet das „Knöllchen“ in der cambio-Geschäftsstelle. Schließlich ist cambio der Halter der Fahrzeuge. Wir gleichen ab, wer im genannten Zeitraum mit dem cambio-Auto unterwegs war. Diese Daten geben wir an die jeweilige Behörde weiter. Diese wird Sie dann direkt anschreiben. Für die Bearbeitung von Strafzetteln erheben wir eine Gebühr. Sie haben im europäischen Ausland einen Bußgeldbescheid bekommen? In diesem Fall setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung, da die ausländischen Behörden teilweise sehr kurze Fristen haben.
Es gibt unterschiedliche Arten von Verkehrsverstößen:
- Geschwindigkeit
- Parken
- Alkohol am Steuer
- Überholverstöße
- Handy am Steuer
Sobald Ihnen der Strafzettel vorliegt, übernehmen Sie: Sie setzen sich, wenn nötig, direkt mit der zuständigen Behörde in Verbindung. Das Bußgeld zahlen Sie an die Bankverbindung, die auf dem Strafzettel genannt ist. Im Ausland fallen die Bußgelder oft deutlich höher aus als in Deutschland.
Sollten Sie glauben, dass das Knöllchen ungerechtfertigt ist, legen Sie direkt bei der zuständigen Behörde Einspruch ein. Unsere Geschäftsstelle ist dafür nicht die richtige Adresse.
Familie R. freut sich schon auf den nächsten Sommer in den Bergen. Mit im Gepäck sind nicht nur Wanderstiefel und Badehose, sondern auch der feste Vorsatz, sich dieses Mal an alle Verkehrsregeln zu halten.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt mit cambio.
Text: Catharina Oppitz
Bilder: cambio, canva
Veröffentlicht am: 04.03.2024