Nachhaltige Mobilität für Ihre Mitarbeitenden – steuerfrei, flexibel, attraktiv.
Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden ein monatliches CarSharing-Budget zur privaten Nutzung von cambio CarSharing. Legen Sie einen monatlichen Betrag zwischen 5 und 50 Euro fest und das CarSharing-Budget von cambio kann als steuerfreien Sachbezug eingesetzt werden.
Das CarSharing-Budget kann als steuerfreier Sachbezug gewährt werden, wenn der monatliche Betrag bis zu 50 Euro beträgt. Dies bedeutet, dass der Betrag nicht als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Dieser Sachbezug basiert auf § 8 Abs. 2 EStG, der regelt, dass Sachbezüge bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei sind.
1. Ihr Unternehmen muss einen Rahmenvertrag mit cambio haben und eine entsprechende Vereinbarung zum CarSharing-Budget treffen.
2. Ihre Mitarbeitenden benötigen einen privaten cambio-Vertrag.
3. Der Kauf eines CarSharing-Budgets muss mindestens 2 Wochen im Voraus erfolgen.
4. Das CarSharing-Budget gilt ausschließlich für Fahrten, die nach Abschluss der Vereinbarung mit cambio durchgeführt werden.
Das CarSharing-Budget ist monatlich kündbar. Das verbleibende Restguthaben bleibt jedoch als Fahrtguthaben auf dem Konto des Mitarbeitenden bestehen. Es kann nicht ausgezahlt werden. Sollte der Mitarbeitende den privaten cambio-Vertrag kündigen, wird das nicht genutzte Fahrtguthaben nicht ausgezahlt.