Nachhaltige Mobilität für Ihre Mitarbeitenden – steuerfrei, flexibel, attraktiv.
Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden ein monatliches CarSharing-Budget zur privaten Nutzung von cambio CarSharing. Legen Sie einen monatlichen Betrag zwischen 5 und 50 Euro fest und das CarSharing-Budget von cambio kann als steuerfreien Sachbezug eingesetzt werden.
Vorteile für Mitarbeitende:
- cambio-Autos auch privat für den Großeinkaufen oder einen Wochenendausflug nutzen
- CarSharing-Budget ansparen und eine länge Fahrt planen - ab in den Urlaub mit dem cambio-Auto
- Zugang zu unterschiedliche Fahrzeugen: vom Kleinwagen, über das E-Auto bis zum Transporter
- Parkplatzgarantie spart Zeit und gibt Planungssicherheit
Das CarSharing-Budget kann als steuerfreier Sachbezug gewährt werden, wenn der monatliche Betrag bis zu 50 Euro beträgt. Dies bedeutet, dass der Betrag nicht als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Dieser Sachbezug basiert auf § 8 Abs. 2 EStG, der regelt, dass Sachbezüge bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei sind.
In Ihrem Unternehmen gibt es schon den steuerfreien Sachbezug? – Kein Problem. Nicht jedes Benefit (Gutscheinkarten, Fitnesstudio…) passt für alle. Bieten Sie das Budget doch einfach trotzdem an. Abgesehen vom Sachbezug selbst, entstehen für Sie keine Kosten!
1. Ihr Unternehmen muss einen Rahmenvertrag mit cambio haben und eine entsprechende Vereinbarung zum CarSharing-Budget treffen.
2. Ihre Mitarbeitenden benötigen einen privaten cambio-Vertrag.
3. Der Kauf eines CarSharing-Budgets muss mindestens 2 Wochen im Voraus erfolgen.
4. Das CarSharing-Budget gilt ausschließlich für Fahrten, die nach Abschluss der Vereinbarung mit cambio durchgeführt werden.
Das CarSharing-Budget ist monatlich kündbar. Das verbleibende Restguthaben bleibt jedoch als Fahrtguthaben auf dem Konto des Mitarbeitenden bestehen. Es kann nicht ausgezahlt werden. Sollte der Mitarbeitende den privaten cambio-Vertrag kündigen, wird das nicht genutzte Fahrtguthaben nicht ausgezahlt.